Sven Borcherding

-Steuerberatung in Wandsbek-



        

Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Zivilrecht 
Mittwoch, 19.03.2025

Lückenhafte Vertragsinformation: Telekommunikationsdienstleister darf Router-Miete nicht verschweigen

Das Oberlandesgericht Köln entschied, dass ein Telekommunikationsdienstleister gesetzlich verpflichtet ist, Kunden vor einem Vertragsabschluss im Internet eine Vertragszusammenfassung für einen Festnetz- und Internettarif anzuzeigen. Die Zusammenfassung müsse u. a. die Dienste und ihre Preise enthalten. Darunter falle auch die Router-Miete, wenn diese im Angebotspaket mit einem Festnetz- und Internettarif angeboten wird (Az. 6 U 68/24).

Im Streitfall hatte ein Telekommunikationsanbieter über seine Website einen Festnetz- und Internettarif angeboten. Bei einer Vertragsannahme mit einem ausgewählten Miet-Router enthielt die Vertragszusammenfassung dann aber weder den Router noch den monatlichen Mietpreis. Das Landgericht Köln sowie das Oberlandesgericht Köln sehen darin einen Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz (§ 54 Abs. 3 Satz 1 TKG).

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.