Abschlusserstellung
Vor dem Hintergrund komplexer Anforderungen des Bilanzsteuerrechts kommt diesem Bereich durch weitere Anforderungen und Ansprüche der Banken in den letzten Jahren noch stärkere Bedeutung zu. Zum Tätigkeitsfeld gehört insbesondere:
- Erstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen bis zur mittelgroßen Kapitalgesellschaft (inkl. Anhang und Lagebericht)
- Erstellung von Steuerbilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
- Erstellung von Zwischenabschlüssen
- Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
- Erstellung von Liquidationsbilanzen
- Fertigung von Einnahmen-Überschussrechnungen